Gesetze / DPMA-Verordnung

DPMAV

§ 8 Behandlung von Eingängen, Empfangsbestätigung

Stand: 10.06.2019

Bund3 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DPMAV%202004/8#abs-1 (1) In den Akten wird der Tag des Eingangs vermerkt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DPMAV%202004/8#abs-2 (2) Bei Schutzrechtsanmeldungen übermittelt das Deutsche Patent- und Markenamt dem Anmelder unverzüglich eine Empfangsbestätigung, die das angemeldete Schutzrecht bezeichnet und das Aktenzeichen der Anmeldung sowie den Tag des Eingangs der Anmeldung angibt.

§ 7 § 9